Serviceangebote für
jede Pflegesituation

VERHINDERUNGSPFLEGE

alltagshilfen

Es gibt einen gesetzlichen Anspruch auf Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI). Mit Verhinderungspflege können pflegende Angehörige Ihre Vertretung organisieren, wenn diese wegen Krankheit, Kur – oder auch dringend benötigten Urlaub ausfallen.

Wir kümmern uns, wenn Ihre Pflegekraft verhindert ist.

So können Sie sicher sein, dass die Pflege während dieser Zeit zuverlässig, kompetent und liebevoll durchgeführt wird.
Wir beraten Sie gerne!

Wer einen Angehörigen insgesamt mindestens sechs Monate in dessen häuslicher Umgebung pflegt, hat Anspruch auf Verhinderungspflege.